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Eigenes Personal schulen oder einen Sachkundigen beauftragen?
Jeder Betreiber trägt die Verkehrssicherungspflicht für seine Spielflächen - und die endet nicht mit der Abnahme. Die DIN EN 1176-7 verlangt drei gestaffelte Inspektionen. Die Frage ist selten, ob geprüft wird, sondern von wem. Beide Wege sind zulässig; sie unterscheiden sich in Reaktionszeit, laufenden Kosten und in der Belastbarkeit der Dokumentation im Schadensfall.
| Kriterium | Intern durch geschultes eigenes Personal | Extern durch beauftragte Sachkundige |
|---|---|---|
| Abgedeckte Prüfstufen | Visuelle Routine-Inspektion und operative Inspektion sind mit geschultem Bauhofpersonal gut leistbar | Alle Stufen, insbesondere die jährliche Hauptinspektion, für die eine besonders qualifizierte Person gefordert ist |
| Reaktionszeit | Sehr kurz: Der Bauhof ist ohnehin vor Ort, kleine Mängel lassen sich sofort abstellen - der größte praktische Vorteil | Terminabhängig: Zwischen Feststellung und Behebung liegt ein Auftragsweg, akute Gefahrenstellen muss der Betreiber selbst sichern |
| Laufende Kosten | Nach der Schulung gering; die Arbeitszeit fällt allerdings dauerhaft an und konkurriert mit anderen Aufgaben des Bauhofs | Kalkulierbarer Posten je Anlage und Jahr; keine Vorhaltekosten für Qualifikation und Prüfmittel |
| Qualifikation halten | Aufwand: Sachkunde muss aufgefrischt werden, bei Personalwechsel entsteht eine Lücke, die oft erst im Schadensfall auffällt | Liegt beim Auftragnehmer - aktueller Normenstand und Prüfroutine sind Teil der Leistung |
| Dokumentation | Muss selbst aufgebaut und diszipliniert geführt werden: Prüfprotokolle, Mängelverfolgung, Nachweis der Behebung | Prüfbericht kommt strukturiert und normbezogen - im Streitfall die deutlich belastbarere Unterlage |
| Unabhängigkeit | Wer baut und unterhält, prüft sich selbst; das ist zulässig, mindert im Streitfall aber die Überzeugungskraft | Externer Blick ohne Betriebsblindheit - erkennt erfahrungsgemäß Mängel, die im Alltag nicht mehr auffallen |
| Haftung | Bleibt beim Betreiber | Bleibt ebenfalls beim Betreiber - die Beauftragung entbindet nicht von der Verkehrssicherungspflicht, verbessert aber die Beweislage erheblich |
In der Praxis hat sich die Arbeitsteilung durchgesetzt, und sie ist auch fachlich die überzeugendste: Routine- und operative Inspektionen übernimmt der eigene Bauhof, weil Reaktionszeit alles ist - die jährliche Hauptinspektion vergibt der Betreiber an einen externen Sachkundigen. Das kombiniert kurze Wege im Alltag mit einem unabhängigen, belastbar dokumentierten Blick einmal im Jahr. Wichtig unabhängig vom Weg: Die Verkehrssicherungspflicht bleibt immer beim Betreiber. Entscheidend ist am Ende nicht, wer prüft, sondern ob Mängel nachweisbar erfasst und abgestellt wurden.
Intern durch geschultes eigenes Personal, wenn:
Eigener Bauhof mit Kapazität, viele Anlagen im Gebiet, kurze Wege, Wunsch nach sofortiger Mängelbeseitigung
Extern durch beauftragte Sachkundige, wenn:
Wenige Anlagen, keine Personalkapazität, Wunsch nach unabhängiger Dokumentation, Jahres-Hauptinspektion, freie Träger und Wohnungsunternehmen
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